Rechtsprechung
OLG Naumburg, 10.01.2008 - 2 U 125/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Mangelhaftigkeit einer Störmeldeanlage; Mangelhaftigkeit einer Störmeldeanlage einer gesondert hergestellten Pumpstation; Kompatibilität eines Datenübermittlungsprotokolls mit demjenigen des zentralen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 13 Nr. 1 S. 2 a
Mangelhaftigkeit einer Störmeldeanlage wegen Inkompatibilität des Datenübermittlungsprotokolls zum bestehenden Störmeldeerfassungssystem - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist eine Störmeldeanlage mangelhaft?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Werkmangel: Bei fehlender Integration in Gesamtwerk ist funktionstüchtiger Teil mangelhaft
- streifler.de (Kurzinformation)
Werkmangel: Bei fehlender Integration in Gesamtwerk ist funktionstüchtiger Teil mangelhaft
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Störmeldegerät eines Pumpwerks mit Meldesystem der Gesamtanlage nicht kompatibel: Mangel! (IBR 2008, 641)
Verfahrensgang
- LG Halle, 15.08.2007 - 5 O 280/06
- OLG Naumburg, 10.01.2008 - 2 U 125/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1709
- BauR 2009, 991
- CR 2008, 713
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.11.2005 - VII ZR 147/04
Verschuldensabhängigkeit des Fehlerbegriffs
Auszug aus OLG Naumburg, 10.01.2008 - 2 U 125/07
Die Leistung des Auftragnehmers ist hingegen vertragsgerecht, wenn sie die Beschaffenheit aufweist, die für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2005 - VII ZR 147/04, NJW-RR 2006, 240). - BGH, 20.05.1985 - VII ZR 266/84
Abrechnung von Zinsen bei Kostenvorschuß für Mängelbeseitigung
Auszug aus OLG Naumburg, 10.01.2008 - 2 U 125/07
Da dem Gewährleistungsberechtigten als dem durch die mangelhafte Werkleistung Beeinträchtigten nicht zugemutet werden kann, den Mangel zunächst auf eigene Kosten zu beheben und dann diese Kosten gegen den Werkunternehmer geltend zu machen, hat der Bundesgerichtshof aus § 242 BGB einen Anspruch des Gewährleistungsberechtigten auf Kostenvorschuss als vorweggenommenen und abzurechnenden Aufwendungsersatz gemäß §§ 633 Abs. 3 BGB, 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B entwickelt (vgl. BGH, Urteile vom 20. Mai 1985 - VII ZR 266/84, BGHZ 94, 330, 334 mwN; und (grundlegend) vom 2. März 1967 - VII ZR 215/64, BGHZ 47, 272, 274), über den anschließend abgerechnet werden muss. - BGH, 02.03.1967 - VII ZR 215/64
Rechte des Bauherrn nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung
Auszug aus OLG Naumburg, 10.01.2008 - 2 U 125/07
Da dem Gewährleistungsberechtigten als dem durch die mangelhafte Werkleistung Beeinträchtigten nicht zugemutet werden kann, den Mangel zunächst auf eigene Kosten zu beheben und dann diese Kosten gegen den Werkunternehmer geltend zu machen, hat der Bundesgerichtshof aus § 242 BGB einen Anspruch des Gewährleistungsberechtigten auf Kostenvorschuss als vorweggenommenen und abzurechnenden Aufwendungsersatz gemäß §§ 633 Abs. 3 BGB, 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B entwickelt (vgl. BGH, Urteile vom 20. Mai 1985 - VII ZR 266/84, BGHZ 94, 330, 334 mwN; und (grundlegend) vom 2. März 1967 - VII ZR 215/64, BGHZ 47, 272, 274), über den anschließend abgerechnet werden muss.
Rechtsprechung
AG Hagen, 02.07.2008 - 16 C 68/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- MIR - Medien Internet und Recht
OK-Vermerk - Eine Fax-Sendebestätigung weist nach, dass eine entsprechendeDatentransferverbindung zwischen Sendegerät und Empfangsgerät hergestellt worden ist und dievom Sender übermittelten Daten bei dem Empfangsgerät angekommen sind.
- openjur.de
Beweiswirkung einer Telefax-Sendebestätigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Beweiswirkung einer Telefax-Sendebestätigung
- LawCommunity.de
Beweiswirkung einer Telefax-Sendebestätigung
- JurPC
Beweiswirkung einer Telefax-Sendebestätigung
- Wolters Kluwer
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Autokaufvertrag - Beweiswirkung einer Telefax-Sendebestätigung
- kanzlei.biz
Beweiswirkung einer Telefax-Sendebestätigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 130 BGB
OK-Vermerk auf Fax-Sendeprotokoll spricht für Empfang des gefaxten Dokuments - mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Beweiswert einer Telefax-Sendebestätigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beweiswert Telefax Sendebericht
Papierfundstellen
- MMR 2008, 859 (Ls.)
- MIR 2008, Dok. 265
- CR 2008, 713
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93
Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens
Auszug aus AG Hagen, 02.07.2008 - 16 C 68/08
Eine fehlerfreie Telefax-Sendebestätigung erbringt entgegen BGH NJW 1995, 665 ff. den Beweis, dass eine entsprechende Datentransferverbindung zwischen Sendegerät und Empfangsgerät hergestellt und die die übermittelten Daten beim Empfanagsgerät angekommen sind. - LG Hamburg, 12.11.1999 - 317 S 23/99
Sendebericht reicht als Zugangsnachweis für ein Telefax nicht aus!
Auszug aus AG Hagen, 02.07.2008 - 16 C 68/08
Inzwischen wurde in eingeholten Sachverständigengutachten z. B. Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 317 S 23/99 die Verlässlichkeit des Netzes hinsichtlich der Bestätigung des elektronischen Datenflusses attestiert. - OLG Celle, 05.04.1995 - 11 U 145/94
Auszug aus AG Hagen, 02.07.2008 - 16 C 68/08
Entgegen der Ansicht des Beklagten und entgegen einigen obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.1995, Aktenzeichen: 14 U 16/95 und OLG Celle, Urteil vom 05.04.1995, Aktenzeichen: 11 U 145/94) ist der Schadensersatz aus dem Bruttokaufpreis zu bestimmen und nicht aus dem Nettokaufpreis. - OLG Düsseldorf, 01.12.1995 - 14 U 16/95
Auszug aus AG Hagen, 02.07.2008 - 16 C 68/08
Entgegen der Ansicht des Beklagten und entgegen einigen obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.1995, Aktenzeichen: 14 U 16/95 und OLG Celle, Urteil vom 05.04.1995, Aktenzeichen: 11 U 145/94) ist der Schadensersatz aus dem Bruttokaufpreis zu bestimmen und nicht aus dem Nettokaufpreis.
- AG Bremen, 15.04.2009 - 23 C 496/06 Aufgrund der Entscheidung des BGH vom 25.04.2006 zur Rechtszeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes, in welcher der BGH für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit allein darauf abstellte, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) wurden, und der Ausdruck des Empfangenen bei Gericht erst nach Fristablauf als nicht mehr erheblich angesehen wurde (BGH NJW 2006, 2263), wird die Übertragung dieser Grundsätze auf die Zugangsproblematik im Privatrechtsverkehr unter Berücksichtigung der rasanten Entwicklung der Kommunikationstechnik diskutiert(zuletzt bejahend: OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 12 U 65/08 = r + s 2008, 505; OLG Celle, Urteil vom 19.06.2008 - 8 U 80/07 = NJOZ 2008, 3072; AG Hagen, Urteil vom 02.07.2008 - 16 C 68/08 = MMR 2008, 859; verneinend: OLG Schleswig, Beschluss vom 25.04.2007 - 6 W 10/07 = GRUR-RR 2008, 138).